Indikation/Zielgruppen
Voraussetzung für die Unterbringung ist, dass die Maßnahme notwendig und geeignet ist und dass ambulante (z. B. familienergänzende und -unterstützende) Formen der Hilfe nicht ausreichend waren oder sind, um die Erziehung und Entwicklung des Kindes /Jugendlichen sicherzustellen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die besondere Gefährdung der Entwicklung durch bereits lang anhaltendes und stabiles Fehlverhalten nachvollziehbar ist und zum Scheitern in anderen stationären Jugendhilfeeinrichtungen führte.
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die aufgrund
in einer intensivpädagogischen und engmaschig erziehenden Einrichtung untergebracht werden müssen.
Ausschlussgründe:
Grundsätzlich ist die Aufnahme aller Kinder und Jugendlichen bei Krisen und Hilfebedürftigkeit der Familie möglich.
Anfragen zur Aufnahme können jederzeit unter Telefon:
Verwaltung 039601-57 40 27
Geschäftsstelle 0395-77 82 87 70
gestellt werden.